Kostenübernahme und Leistungen
Wir haben jeweils einen hälftigen Versorgungsauftrag im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für Erst- und Beratungsgespräche werden von den gesetzlichen Krankenkassen (psychotherapeutische Sprechstunde) sowie i.d.R. auch von der Beihilfe und privaten Krankenversicherung übernommen (Abrechnung nach GOP). Dies gilt i.d.R. auch für diagnostische Anliegen.
Menschen, die an unseren Kurzinterventionsgruppen teilnehmen möchten, können dies im Rahmen der „psychosomatischen Grundversorgung“ der gesetzlichen Krankenversicherungen vor Aufnahme einer Psychotherapie ohne weitergehende Antragsschritte tun. Sollten Sie privat versichert sein, müssten Sie im Vorhinein klären, ob die Kosten für die Kurzintervention übernommen werden.
Sollten wir zu der Entscheidung kommen, in einer ambulanten Psychotherapie gemeinsam arbeiten zu wollen, ist dies im Rahmen einer Akutbehandlung (12 Sitzungen), Kurz- oder Langzeittherapie, die wir im Gruppensetting anbieten, möglich. Dabei wird i.d.R. ein Antrag an Ihre Krankenversicherung gestellt, die dann über die Kostenübernahme entscheidet.
Für unsere weitergehenden Angebote (Supervision, Coaching, Paartherapie, Weiterbildungen in Präsenz- und Online) treffen wir individuelle Honorarvereinbarungen mit Ihnen.